2010/1/8
Freispruch kassiert
Der
Prozeß um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einer
Dessauer Polizeizelle muß neu aufgerollt werden. Das hat der
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Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh am Donnerstag in Dessau
Foto: ddp
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Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der BGH hob den Freispruch
des Landgerichts Dessau-Roßlau vom Dezember 2008 für einen Polizeibeamten
auf, der am Todestag Dienstgruppenleiter im Dessauer Polizeirevier gewesen
war. Die obersten Richter sahen Lücken in der Beweiswürdigung. Das Urteil
fiel genau am fünften Todestag Jallohs. Der Asylbewerber aus Sierra Leone
war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer sogenannten Gewahrsamszelle
an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte
dem Polizisten Körperletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Aus ihrer Sicht
hatte er nicht schnell genug auf das Signal des Feuermelders in Jallohs
Zelle reagiert. Nach Überzeugung des Landgerichts hatte Jalloh die
Matratze, auf der er an Händen und Füßen gefesselt war, selbst mit einem
Feuerzeug angezündet.
Dieser Sachverhalt sei jedoch »nur schwer nachvollziehbar«, sagte gestern
die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats des BGH, Ingeborg Tepperwien.
Der Bundesgerichtshof vermisse Feststellungen dazu, ob und wie für Jalloh
eine Brandlegung möglich gewesen sei. Insbesondere bleibe unklar, ob das
vom Landgericht angenommene »Anschmoren« des Matratzenbezuges ohne
Verbrennungen der Hand und ohne Schmerzenslaute möglich gewesen sei.
Solche Schreie hätten den angeklagten 49jährigen Polizeihauptkommissar
jedoch zu einem frühzeitigen Eingreifen veranlassen müssen. Es blieben
zudem Unklarheiten bezüglich der für eine Rettung zur Verfügung stehenden
Zeit, betonte Tepperwien. Das Landgericht habe nicht bedacht, daß der
Rauchmelder bereits Minuten vor dem Entzünden der Schaumstoffüllung der
Unterlage eventuell bereits dadurch ausgelöst wurde, daß zunächst der
Matratzenbezug angeschmolzen wurde. Dann hätte der Dienstgruppenleiter
aber möglicherweise den Tod Jallohs verhindern können, wenn er sofort nach
dem Alarm Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der BGH widersprach auch
der Annahme, der Polizist habe sich »pflichtgemäß« verhalten. Die
Bundesrichter wiesen darauf hin, daß er den Alarm zunächst »weggedrückt«
und anschließend ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzten geführt
hatte. Die Sache wurde nun zur Neuverhandlung an das Landgericht Magdeburg
verwiesen.
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat am Donnerstag erfreut auf den
Spruch der Richter reagiert. Der Verein äußerte die Hoffnung auf späte
Aufklärung und Gerechtigkeit und spricht von einem »Polizei- und
Justizskandal großen Ausmaßes«. »Wer das Konglomerat aus Lügen und
Vertuschungen erlebt hat, das das zweijährige Verfahren in der Vorinstanz
beim Landgericht Dessau prägte, sieht die heutige Entscheidung mit
Erleichterung«, so Pro Asyl. Ähnlich äußerte sich die migrationspolitische
Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen. »Die
Verhandlung vor dem Landgericht Dessau-Roßlau war von Anfang an eine Farce
und nicht auf Aufklärung aus«, erklärte sie. Nicht nur die Lügen,
Widersprüchlichkeiten und Vertuschungen seitens der Dessauer Polizei
hätten eine Aufklärung verhindert, auch das Landgericht Dessau-Roßlau kann
sich einer Mitverantwortung nicht entziehen, so die Linke-Politikerin.
jW-Bericht